WESYM 2021
Das erste Weissenstein Symposium fand am 5. Februar 2021 statt.
Das erste Weissenstein Symposium. Mit den Resultaten von drei wissenschaftlichen Studien.
Weshalb werden arbeitsunfähige Menschen auf einen Arbeitsmarkt verwiesen, der in der Realität nicht existiert? Weshalb sind Fachpersonen aus der Rechtspraxis bei ihrer Arbeit regelmässig mit konkret verdienten Löhnen konfrontiert, die deutlich unter dem Medianlohn der LSE liegen? Gibt es praktikable Alternativen, die mehr auf Fakten als auf Fiktion beruhen?
Fakten oder Fiktion? Die Frage des fairen Zugangs zu Invalidenleistungen
Als erstes Thema widmeten sich die Organisatorinnen und Organisatoren im Jahr 2021 der Frage des fairen Zugangs zu Invalidenleistungen. Grundlage für die Diskussionen bildeten das in Auftrag gegebene Rechtsgutachten «Grundprobleme der Invaliditätsbemessung in der Invalidenversicherung» von Dr. iur. Philipp Egli, Dr. iur. Martina Filippo, Prof. Dr. iur. Thomas Gächter und Dr. iur. Michael E. Meier sowie das Gutachten «Verwendung von Tabellenmedianlöhnen LSE zur Bestimmung der Vergleichslöhne bei der IV-Rentenbemessung» von lic. rer. soc. Jürg Guggisberg.
Einladung zur Diskussion
Das Weissenstein Symposium vom 5. Februar 2021 befasste sich mit diesen Themen aus dem ATSG und der Invalidenversicherung. Anhand von drei wissenschaftlichen Studien und insbesondere der mündlichen Ausführungen der Gutachter Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Dr. iur. Philipp Egli und lic. rer. soc. Jürg Guggisberg wurde eine faktenbasierte und interdisziplinäre Diskussion unter Fachleuten ins Rollen gebracht.
Eingeladen waren Politikerinnen und Politiker, Fachexperten aus dem Case Management, Anwälte und Anwältinne sowie Fachleute aus der Verwaltung, Gerichten, Gewerkschaften wie auch anderen Organisationen und Unternehmen.
Die Erfolge der Anstrengungen auf Basis des WESYM 2021 und der Gutachten stellten sich im Oktober 2023 ein: Der Bundesrat hat die «Motion Lohr» umgesetzt. Dies führt zu einem zusätzlichen Abzug von 10% bei einer funktionellen Leistungsfähigkeit von 50% oder weniger. Ein weiterer Erfolg ist, dass die LSE-Tabellen um 3% nach unten korrigiert wurden. Dies führt zu einer Senkung der hypothetischen Invalidenlöhne um 13%. Und damit ein gerechterer Zugang zu Invaliditätsrenten.
Referenten und Moderatorin
Prof. Dr. iur. Thomas Gächter
Ordinarius für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht
Universität Zürich
Dr. iur. Philipp Egli, Rechtsanwalt
Leiter Zentrum für Sozialrecht
Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW)
lic. rer. soc. Jürg Guggisberg
Soziologe und Ökonom
Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS, Bern
Beatrice Müller
Beatrice Müller blickt auf eine erfolgreiche Karriere als Journalistin zurück. Die erfahrene Kommunikationstrainerin und Sachbuchautorin ist Gastdozentin an Universität und Fachhochschule und leitet Podien und Veranstaltungen.
Downloads
Die wissenschaftlichen Gutachten und die Referatsunterlagen stehen hier für Sie zum Download bereit.
Rechtsgutachten «Grundprobleme der Invaliditätsbemessung in der Invalidenversicherung» erstellt im Auftrag von Coop Rechtsschutz von Dr. iur. Philipp Egli, Dr. iur. Martina Filippo, Prof. Dr. iur. Thomas Gächter und Dr. iur. Michael E. Meier.
Die vollständige Fassung des Rechtsgutachtens finden Sie über den folgenden Link als Print, PDF oder ePub:
Buch Cover Publikationen Archive - EIZ Publishing
Zudem bieten wir Ihnen hier die Schlussfolgerungen aus dem Rechtsgutachten an (PDF):
Gutachten «Nutzung Tabellenmedianlöhne LSE zur Bestimmung der Vergleichslöhne bei der IV-Rentenbemessung»
erstellt im Auftrag von Coop Rechtsschutz von lic. rer. soc. Jürg Guggisberg:
Referatsunterlagen
Unsere Referenten Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Dr. iur. Philipp Egli, lic. rer. soc. Jürg Guggisberg und Dr. iur. Michael E. Meier stellen uns ihre Referatsunterlagen zur Publikation zur Verfügung. Wir danken ihnen dafür.